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Vorbemerkung
Die gesamte Schlossanlage gehört der Stiftung Schloss Spiez. Diese unterhält und pflegt die historischen Gebäude wie auch die Aussenanlage und macht diese der Öffentlichkeit zugänglich. Damit diese Kulturgüter nationaler Bedeutung auch für künftige Generationen erhalten bleiben und der Aufenthalt auf dem Areal für alle Gäste angenehm ist, danken wir für ein respektvolles Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme.
Parkplätze / Zufahrt
Vor dem Schloss befindet sich eine begrenzte Anzahl Parkplätze (gebührenpflichtig). Diese gehören der Gemeinde Spiez, welche die Parkplätze auch bewirtschaftet. Die Stiftung Schloss Spiez kann keine Parkplätze reservieren und hat keinen Einfluss auf Gebühren oder allfällige Bussen.
Das Befahren des Schlossgeländes mitsamt Schlosshof ist untersagt. Ausnahme: Güterumschlag beispielsweise für Hochzeiten gegen vorgängige Absprache (Frau Ariane Klein).
Reisegruppen auf dem Gelände der Stiftung Schloss Spiez
Reisegruppen müssen ihren Besuch auf dem Gelände der Stiftung Schloss Spiez anmelden (Park, Schlosskirche, Museum). Führungen von externen Guides werden nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage genehmigt. Die Stiftung Schloss Spiez bietet eine grosse Auswahl an Führungen an und geht wenn immer möglich gerne auf Wünsche ein. Anmeldung und Kontakt: anlaesse@schloss-spiez.ch
Mauern und Brüstungen
Das Besteigen jeglicher Mauern, Brüstungen, Brunnen, Skulpturen etc. ist untersagt.
Toiletten
Die Toiletten im Schloss sind für Museumsgäste und BesucherInnen des Schloss-Cafés reserviert (Saison 1. Mai bis 31. Oktober vgl. Öffnungszeiten). Die nächsten öffentlichen Toiletten befinden sich in der Spiezer Bucht und während der Badesaison im Walenrain.
Tiere
Hunde sind auf dem ganzen Schlossareal an der Leine zu führen.
Rauchen
Rauchen ist im Aussenbereich erlaubt; es sind die Aschenbecher zu benutzen.
Essen und Trinken / Picknick / Apéros
Essen und Trinken ist in der gesamten Parkanlage erlaubt.
Picknicken ist im Schlosspark auf den Sitzbänken in kleinen Gruppen gestattet; für Picknicks in grösseren Gruppen (ab 12 Personen) sind wir dankbar um eine Anmeldung. Abfälle sind in den Abfalleimern zu entsorgen (PET separat, Altglas bitte wieder mitnehmen). Die Bänke sind sauber zu hinterlassen.
Apéros können bei der Stiftung Schloss Spiez gebucht werden; private Apéros mit selbstmitgebrachten Getränken und Esswaren sind nirgends auf dem Schlossgelände erlaubt.
Rasenflächen
Die Rasenflächen sind nicht für Picknicks, zum Spielen oder als Liegewiesen zu benutzen. Eine Wiese zum Picknicken und (Sonnen-) Baden befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Schloss im Walenrain.
Blumen
Das Betreten von Blumenrabatten ist untersagt; das Pflücken von Blumen ist nicht gestattet.
Brunnen
Das Baden in den Brunnen ist untersagt (gilt auch für Tiere). Die Brunnen führen kein Trinkwasser.
Musik
Das Abspielen von Musik ist untersagt.
Feuer / Feuerwerk / Kerzen / Fackeln
Auf dem gesamten Schlossareal ist Feuer verboten. Dies gilt auch für Feuerwerk, Fackeln, Kerzen, Laternen etc.
Ballone
Das Steigen von Ballonen ist auf dem gesamten Areal der Stiftung Schloss Spiez nicht gestattet; dieses Verbot gilt auch für sog. biologisch abbaubare Ballone.
Reis / Rosenblätter / Konfetti
Das Streuen von Reis, Rosenblättern und Konfetti und Ähnlichem ist auf dem ganzen Areal nicht erlaubt.
Kutschen und Limousinen
Für Gäste der Stiftung Schloss Spiez ist der Fahrservice mit Kutschen und Limousinen gegen vorgängige Anmeldung erlaubt. Das Befahren des Innenhofes ist nicht möglich.
Zelte
Das Stellen von Zelten ist auf dem ganzen Areal untersagt.
Verhalten
Auf andere Gäste ist Rücksicht zu nehmen; das heisst insbesondere leise zu sprechen und Mobiltelefone auf lautlos zu schalten. Zudem sind Rennen, Herumtoben, Klettern und Werfen von Gegenständen nicht erlaubt; Ausstellungsobjekte und Vitrinen dürfen nicht berührt werden (Ausnahme: Touchscreens und Hands-on Stationen im Turm). Ausstellungsobjekte und -Installationen, Skulpturen und Mauern dürfen nicht bestiegen oder als Sitzgelegenheit benutzt werden.
Gepäck, Schirme und nasse Kleidung
Kleine Handtaschen bis max. A5 sind erlaubt. Rucksäcke und grössere Taschen müssen in Schliessfächern eingeschlossen werden. Schirme sind in der Garderobe zu deponieren. Nasse Kleidung ist ebenfalls in der Garderobe zu belassen. Für in der Garderobe und in Schliessfächern hinterlegte Gegenstände und Wertsachen übernimmt die Stiftung Schloss Spiez keine Haftung.
Kinder
Kinder unter 12 Jahren ist der Besuch des Schlossmuseums nur in Begleitung und unter Aufsicht einer erwachsenen Person gestattet.
Kleinkinder
Das Museum ist mit Kinderwagen nicht begehbar. Eine Wickelmöglichkeit befindet sich im Untergeschoss. Die Verpflegung von Kleinkindern mit Trinkflaschen etc. ist nur im Eingangsbereich des Museums erlaubt.
Essen und Trinken
Essen und Trinken ist im Eingangsbereich des Museums erlaubt, in allen Ausstellungsräumen hingegen untersagt.
Gruppen
Jeder Besuch im Schlossmuseum mit einer Gruppe ab 10 Personen ist anzumelden (auch ohne Buchung einer Führung).
Tiere
Tiere sind im Schlossmuseum nicht erlaubt mit Ausnahme von Blindenführhunde.
Rauchen
In allen Schlossräumlichkeiten ist rauchen verboten.
Rauchen
Im Aussenbereich ist Rauchen mit Rücksicht auf andere Gäste erlaubt. Der Innenraum des Schloss-Cafés ist rauchfrei.
Tiere
In der Gaststube und im Aussenbereich des Schloss-Cafés sind Tiere erlaubt.
Sicherheit
Die Anweisungen des Schlosspersonals müssen jederzeit befolgt werden. Andernfalls kann der weitere Aufenthalt auf dem Schlossareal untersagt werden. Geleistete Zahlungen (Eintritt etc.) werden nicht rückerstattet.
Während Auf- und Abbauarbeiten in den Schlossräumen und der Schlosskirche kann es zu Einschränkungen bei der Besichtigung kommen.
Haftung
Besuchende haften für alle durch ihr Verhalten verursachten Schäden, sei dies im Innen- wie Aussenbereich.
Der Aufenthalt auf dem Areal der Stiftung Schloss Spiez erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle durch eigenes Verschulden und/oder durch Nichtbeachtung von Warnhinweisen und Anweisungen des Schlosspersonals haftet der/die Verunfallte.
Professionelle und private Foto-Shootings im Park - beispielsweise Hochzeitspaare, Bräute im Hochzeitskleid etc. - sind während den Öffnungszeiten nur unter Einhaltung nachfolgender Bedingungen gestattet:
- Sie benötigen eine GENEHMIGUNG von der Stiftung Schloss Spiez.
- Während den Öffnungszeiten nach Verfügbarkeiten (finden öffentliche Anlässe oder gebuchte Hochzeiten statt, sind keine Foto-Shootings möglich). Ausserhalb der Öffnungszeiten sind keine Foto-Shootings erlaubt, auch nicht im Park.
- Nur auf vorgängige Anmeldung
- Unkostenbeitrag CHF 200.00 zur Unterstützung der Parkpflege.
- Max. 2 Stunden
Anmeldung und Ablauf
1. Anfrage an: Ariane Klein, anlaesse@schloss-spiez.ch, Tel. +41 (0)33 654 15 06
2. Bestätigung des Termins und Konditionen per Mail
3. Am Datum melden Sie sich bitte bei der Museumskasse an. Nach Bezahlung erhalten Sie die Genehmigung ausgehändigt. Bezahlung in bar oder per Karte möglich.
Im Schlossmuseum ist Fotografieren für den privaten Gebrauch gestattet (ohne Blitz); Stative und Selfiestangen dürfen nicht benutzt werden.
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist im Aussenbereich gestattet. Einschränkungen s. oben.
Werden Aufnahmen für kommerzielle Zwecke verwendet, z.B. Aufschalten auf Accounts, welche der Werbung für Produkte und deren Vertrieb dienen, ist vor Veröffentlichung um eine Genehmigung bei der Stiftung Schloss Spiez anzufragen.
Bei Filmaufnahmen ist eine vorgängige Kontaktaufnahme zur Regelung der Genehmigung und Tarife notwendig.
Aufnahmen mit Drohnen sind auf dem ganzen Gelände zum Schutz der Gebäude, der Gäste und der Privatsphäre der Mieterschaften der auf dem Gelände befindenden Liegenschaften ausdrücklich nicht erwünscht. - Wir danken für Ihre Rücksichtnahme!
Ariane Klein, anlaesse@schloss-spiez.ch, Tel. +41 (0)33 654 15 06